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NHS England » Kapitel 1: Standardvorkehrungen zur Infektionskontrolle (SICPs)

Jun 01, 2023

1.1 Patientenunterbringung/Beurteilung des Infektionsrisikos1.2 Händehygiene1.3 Atemwegs- und Hustenhygiene1.4 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)1.5 Sicherer Umgang mit Pflegegeräten1.6 Sicherer Umgang mit der Pflegeumgebung1.7 Sicherer Umgang mit Wäsche1.8 Sicherer Umgang von verschüttetem Blut und Körperflüssigkeiten1.9 Sichere Entsorgung von Abfällen (einschließlich scharfer Gegenstände)1.10 Arbeitssicherheit: Vermeidung von Exposition (einschließlich Verletzungen durch scharfe Gegenstände)

Es sind Standardvorkehrungen zur Infektionskontrolle (SICPs) zu treffenvon allenPersonal,insgesamtPflegeeinstellungen,überhauptmal,für allePatienten unabhängig davon, ob eine Infektion vorliegt oder nicht, um die Sicherheit der betreuten Personen, des Personals und der Besucher im Pflegebereich zu gewährleisten.

SICPs sind die grundlegenden Maßnahmen zur Infektionsprävention und -kontrolle, die erforderlich sind, um das Risiko der Übertragung von Infektionserregern sowohl aus erkannten als auch aus unbekannten Infektionsquellen zu verringern.

Zu den (potenziellen) Infektionsquellen gehören Blut und andere Körperflüssigkeiten, Sekrete oder Ausscheidungen (ausgenommen Schweiß), nicht intakte Haut oder Schleimhäute sowie alle Geräte oder Gegenstände in der Pflegeumgebung, die kontaminiert sein könnten.

Die Anwendung von SICPs während der Pflege wird durch die Bewertung des Risikos für und von Einzelpersonen bestimmt. Dazu gehören die Aufgabe, der Grad der Interaktion und/oder der erwartete Grad der Exposition gegenüber Blut und/oder anderen Körperflüssigkeiten.

Um wirksam vor Infektionsrisiken zu schützen, müssen SICPs von allen Mitarbeitern konsequent genutzt werden. Die Umsetzung der SICPs muss außerdem kontinuierlich überwacht werden, um die Einhaltung sicherer Praktiken sicherzustellen und ein kontinuierliches Engagement für die Sicherheit von Patienten, Personal und Besuchern zu demonstrieren, wie von der Gesundheits- und Sicherheitsbehörde und den Pflegeregulierungsbehörden, der Care Quality Commission, gefordert.

Es gibt 10 Elemente von SICPs:

Patienten müssen bei der Ankunft im Pflegebereich, z. B. stationär, ambulant oder im Pflegeheim, umgehend auf das Infektionsrisiko untersucht werden (möglichst vor der Aufnahme eines Patienten aus einem anderen Pflegebereich) und sollten während ihres gesamten Aufenthalts kontinuierlich überprüft werden.

Diese Beurteilung sollte die Unterbringungsentscheidungen entsprechend dem/den klinischen Bedarf/Pflegebedarf beeinflussen.

Zu den Patienten, bei denen möglicherweise ein Kreuzinfektionsrisiko besteht, gehören:

Weitere Informationen finden Sie in der Literaturübersicht zur Patientenplatzierung.

Händehygiene gilt als eine der wichtigsten Möglichkeiten, die Übertragung von Infektionserregern zu reduzieren, die therapieassoziierte Infektionen (HCAIs) verursachen.

Klinische Handwaschbecken müssen:

Händehygieneeinrichtungen sollten Lehrplakate enthalten.

*Weitere Informationen zur Verwendung von ärmellosen und längerärmeligen Uniformen finden Sie in den Richtlinien zu Uniformen und Arbeitskleidung des NHS England (Anhang B).

Waschen Sie Ihre Hände mit nicht antimikrobieller Flüssigseife und Wasser, wenn:

Unter allen anderen Umständen verwenden Sie zur routinemäßigen Händehygiene während der Pflege Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis (ABHRs).

ABHRs müssen für das Personal so nah wie möglich am Behandlungsort verfügbar sein. Wo dies nicht praktikabel ist, sollten persönliche ABHR-Spender verwendet werden, z. B. in der Gemeinde, in der häuslichen Pflege, in psychiatrischen Abteilungen usw.

Wenn kein fließendes Wasser zur Verfügung steht oder keine Möglichkeiten zur Handhygiene vorhanden sind, können die Mitarbeiter Handwischtücher und anschließend ABHR verwenden und sollten sich bei der ersten Gelegenheit die Hände waschen.

Führen Sie vor dem Anziehen und nach dem Ausziehen der Handschuhe stets eine Händehygiene durch.

Informationen zum Händewaschen finden Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung in Anhang 1 dieses Dokuments.

Informationen zum Handreiben finden Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung in Anhang 2 dieses Dokuments.

Chirurgisches Schrubben/Reiben (dies gilt für diejenigen, die chirurgische und einige invasive Eingriffe durchführen):

Befolgen Sie zum chirurgischen Schrubben (nicht Reiben) die Schritt-für-Schritt-Anleitung in Anhang 3 dieses Dokuments.

Befolgen Sie zum chirurgischen Reiben (nicht Schrubben) die Schritt-für-Schritt-Anleitung in Anhang 4 dieses Dokuments.

Poster/Broschüren zur Händehygiene finden Sie im Abschnitt „Ressourcen“ des NIPCM.

Weitere Informationen in den Handhygiene-Literaturrezensionen:

Atemwegs- und Hustenhygiene soll das Risiko einer Kreuzübertragung bekannter oder vermuteter Atemwegserkrankungen (Erreger) minimieren:

Das Personal sollte die Atemwegs- und Hustenhygiene fördern und denjenigen (z. B. älteren Menschen, Kindern) helfen, die dabei Hilfe benötigen, z. B. indem es den Patienten bei Bedarf Taschentücher, Plastiktüten für gebrauchte Taschentücher und Handhygieneeinrichtungen zur Verfügung stellt.

Weitere Informationen finden Sie in der Literaturübersicht zur Hustenetikette/Atemhygiene im Krankenhausumfeld.

Vor der Durchführung eines Eingriffs sollte das Personal die mögliche Exposition gegenüber Blut und/oder anderen Körperflüssigkeiten, nicht intakter Haut oder Schleimhäuten beurteilen und persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen, die ausreichend vor den mit dem Eingriff verbundenen Risiken schützt. Die nachstehend aufgeführten Grundsätze zur Verwendung von PSA sind wichtig, um sicherzustellen, dass die PSA korrekt verwendet wird, um die Sicherheit von Patienten und Personal zu gewährleisten. Die Vermeidung von übermäßigem oder unsachgemäßem Einsatz von PSA ist ein zentraler Grundsatz, der sicherstellt, dass dies risikobasiert ist und die Auswirkungen auf die Umwelt minimiert. Gegebenenfalls sollten die Umweltauswirkungen von nachhaltigen oder wiederverwendbaren PSA-Optionen im Vergleich zu Einweg-PSA unter Einhaltung der folgenden Grundsätze berücksichtigt werden.

Alle PSA müssen vorhanden sein:

Hinweis:Wiederverwendbare PSA wie Schutzbrillen/Gesichtsschutz/Visiere müssen nach jedem Gebrauch gemäß den Anweisungen des Herstellers dekontaminiert werden.

Handschuhemuss sein:

Es müssen sterile Handschuhe getragen werden:

Hinweis:Doppelte Behandschuhung istNICHT Empfohlen für die routinemäßige klinische Versorgung. Allerdings kann dies bei einigen Eingriffen erforderlich sein, bei denen eine erhöhte Belastung besteht, z. B. bei orthopädischen und gynäkologischen Eingriffen, bei der Behandlung schwerwiegender Traumata oder als Teil zusätzlicher Vorsichtsmaßnahmen für den Umgang mit schwerwiegenden Infektionskrankheiten.

Weitere Informationen finden Sie in der Literaturübersicht zu Handschuhen.

Schürzen müssen sein:

Ganzkörperkittel oder flüssigkeitsbeständige Overalls müssen:

Weitere Informationen finden Sie in der Literaturübersicht zu Schürzen/Kitteln.

Augen- oder Gesichtsschutz (einschließlich Vollgesichtsvisiere) müssen vorhanden sein:

Weitere Informationen finden Sie in der Literaturübersicht zum Augen-/Gesichtsschutz.

Chirurgische Gesichtsmasken sind erforderlich:

FRSM muss sein:

Weitere Informationen finden Sie in der Literaturübersicht zu chirurgischen Gesichtsmasken.

Schuhe müssen sein:

Weitere Informationen finden Sie in der Schuhliteraturübersicht.

Kopfbedeckungen sind in klinischen Bereichen nicht routinemäßig erforderlich, es sei denn, sie sind Teil der OP-Bekleidung oder dienen der Verhinderung einer Kontamination der Umgebung, beispielsweise in Reinräumen.

Kopfbedeckungen müssen sein:

Hinweis: Aus religiösen Gründen getragene Kopfbedeckungen wie Turbane, Kippot-Schleier und Kopftücher dürfen die Patientenversorgung und -sicherheit nicht beeinträchtigen. Diese müssen täglich oder bei Verschmutzung sofort gewaschen und/oder gewechselt werden und entsprechen den zusätzlichen Kleidungsvorschriften, beispielsweise im Theater.

Weitere Informationen finden Sie in der Literaturübersicht zu Kopfbedeckungen.

Informationen zur empfohlenen Methode zum Anlegen und Entfernen von PSA finden Sie in den Leitfäden der britischen Gesundheitsbehörde.

Pflegegeräte können leicht mit Blut, anderen Körperflüssigkeiten, Sekreten, Ausscheidungen und Infektionserregern kontaminiert werden. Folglich ist es während der Pflege leicht, Infektionserreger von kommunaler Pflegeausrüstung zu übertragen.

Pflegegeräte werden wie folgt klassifiziert:

Hinweis: Nadeln und Spritzen sind Einweggeräte, sie sollten niemals mehr als einmal verwendet oder zur Herstellung zusätzlicher Medikamente wiederverwendet werden. Verabreichen Sie niemals mehreren Patienten Medikamente aus einer Einzeldosis-Durchstechflasche oder einem intravenösen (IV-)Beutel.

Überprüfen Sie vor der Verwendung steriler Geräte Folgendes:

Die Dekontamination wiederverwendbarer, nicht-invasiver Pflegegeräte muss wie folgt durchgeführt werden:

Bei der häuslichen Pflege sollte die Ausrüstung wie oben beschrieben sicher transportiert und dekontaminiert werden, bevor das Zuhause des Patienten verlassen wird.

Halten Sie sich bei der Verwendung und Dekontamination aller Pflegegeräte stets an die Risikobewertungen der COSHH (Control of Substances Hazardous to Health) und die Herstellerrichtlinien.

Informationen zur Dekontamination wiederverwendbarer, nicht-invasiver Pflegegeräte finden Sie in Anhang 7.

Zur Dekontamination chirurgischer Instrumente siehe HTM01-01 Dekontamination chirurgischer Instrumente.

Weitere Informationen finden Sie in der Literaturübersicht zur Verwaltung von Patientenpflegegeräten.

Die Pflegeumgebung muss sein:

Halten Sie sich stets an die COSHH-Risikobewertungen für die Produktverwendung und die Verfahren zur Dekontamination der Pflegeumgebung.

Weitere Informationen finden Sie in der Literaturübersicht zur sicheren Verwaltung der Pflegeumgebung.

Wäsche im Gesundheitswesen muss gemäß HTM 01-04 verwaltet und getrennt werden, der Wäsche wie folgt kategorisiert:

Infektiöse Wäsche umfasst Wäsche, die von einem Patienten verwendet wurde, von dem bekannt ist oder vermutet wird, dass er infektiös ist, und/oder Wäsche, die mit Blut und/oder anderen Körperflüssigkeiten, z. B. Fäkalien, kontaminiert ist:

Die beim Patiententransport verwendete Wäsche, z. B. Decken, sollte am Zielort kategorisiert werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Literaturübersicht zur sicheren Verwaltung von Leinen.

Informationen zum Umgang mit Wäsche im Pflegebereich finden Sie in Anhang 8.

Verschüttetes Blut und andere Körperflüssigkeiten können durch Blut übertragene Viren übertragen.

Verschüttete Flüssigkeiten müssen sofort von Personal behandelt werden, das für die sichere Durchführung dieser Arbeiten geschult ist.

Die Zuständigkeiten für den Umgang mit verschüttetem Blut/Körperflüssigkeiten müssen in jedem Bereich/Pflegebereich klar sein.

Informationen zum Umgang mit verschüttetem Blut und Körperflüssigkeiten finden Sie in Anhang 9.

Wenn eine Organisation vor Ort ein Produkt zur Verwendung bei der Behandlung von verschüttetem Blut und Körperflüssigkeiten genehmigt, ist die Organisation für die Gewährleistung sicherer Arbeitssysteme verantwortlich, einschließlich der Durchführung einer Risikobewertung, die durch lokale Governance-Verfahren genehmigt wurde. Organisationen müssen die Wirksamkeit und Eignung des Produkts (dh, dass es den relevanten Standards entspricht und für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist) beim Produkthersteller bestätigen.

Ein lokal zugelassenes Produkt, das den folgenden Anforderungen entspricht:EN17126, EN13727, EN14348, EN14476, EN13697, EN14885, EN13706, EN1650, EN1276UndEN13624kann zur Behandlung von verschüttetem Blut und Körperflüssigkeiten verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Literaturübersicht zur Behandlung von Blut und Körperflüssigkeiten.

Gesundheitsdienstleister sollten sicherstellen, dass jedes Polymergel, das nicht am Patienten verwendet wird (z. B. Notfallsets, kontrollierte Arzneimittelvernichtung, Verwendung durch Reinigungspersonal), sicher und von Patienten ferngehalten wird. Siehe National Patient Safety Alert – National Patient Safety Alert – Superabsorbierendes Polymergelgranulat (2019) NatPSA/2019/002/NHSPS.

Das Health Technical Memorandum (HTM 07-01) enthält die regulatorischen Leitlinien zur Abfallbewirtschaftung für alle Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (NHS und Nicht-NHS) in England und Wales, einschließlich Abfallklassifizierung, -trennung, -lagerung, -verpackung, -transport, -behandlung und -entsorgung.

Die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften (Sharp Instruments in Healthcare) von 2013 beschreiben die regulatorischen Anforderungen für Arbeitgeber und Auftragnehmer im Gesundheitswesen in Bezug auf die sichere Entsorgung scharfer Instrumente.

Abfälle aus dem Gesundheitswesen (einschließlich klinischer Abfälle).:

Unter klinischem Abfall versteht man Abfall aus einer Gesundheitstätigkeit (einschließlich Veterinärmedizin), der:

Anstößiger Abfall ist Abfall, der:

Tabelle 1: Abfallkategorien und Trennung an der Quelle

Sichere Abfallentsorgung auf Pflegebereichsebene:

Entsorgen Sie Abfälle immer:

Behälter für scharfe Gegenstände (zu Sicherheitsvorrichtungen siehe Abschnitt 1.10)

Behälter für scharfe Gegenstände müssen:

Weitere Informationen finden Sie im Health Technical Memorandum (HTM 07-01).

Die Gesundheits- und Sicherheitsverordnung (Sharp Instruments in Healthcare) von 2013 beschreibt die regulatorischen Anforderungen für Arbeitgeber und Auftragnehmer im Gesundheitssektor in Bezug auf: Vorkehrungen für die sichere Verwendung und Entsorgung scharfer Instrumente; Bereitstellung von Informationen und Schulungen für Mitarbeiter; Untersuchungen und erforderliche Maßnahmen als Reaktion auf arbeitsbedingte Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente.

Es besteht ein potenzielles Risiko der Übertragung eines BBV (Blutvirus) aufgrund einer erheblichen beruflichen Exposition, und das Personal muss verstehen, welche Maßnahmen es ergreifen sollte, wenn es zu einem erheblichen beruflichen Expositionsvorfall kommt.Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, alle Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente und Beinaheunfälle dem Vorgesetzten/Arbeitgeber zu melden.

Eine wesentliche berufliche Exposition ist:

Informationen zum Umgang mit einem berufsbedingten Expositionsvorfall finden Sie in Anhang 10.

Die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften (Sharp Instruments in Healthcare) von 2013 befassen sich mit der Reduzierung und Beseitigung der Anzahl von Verletzungen durch scharfe Instrumente, die im Gesundheitswesen auftreten. Seine grundlegende Anleitung lautet:

Der Umgang mit scharfen Gegenständen muss beurteilt, auf ein Minimum beschränkt und wenn möglich durch den Einsatz zugelassener Sicherheitsvorrichtungen vermieden werden.

Beim Transport von Kisten für scharfe Gegenstände für den gemeinschaftlichen Gebrauch müssen diese mithilfe von provisorischen Verschlüssen sicher transportiert werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Literaturübersicht zum beruflichen Expositionsmanagement (einschließlich scharfer Gegenstände).

von insgesamt überhaupt überhaupt für alle Vor der Durchführung der Händehygiene Durchführung der Händehygiene Durchführung der Händehygiene Führen Sie stets die Händehygiene durch, bevor Sie Handschuhe anziehen und nach dem Ausziehen. Hautpflege Chirurgische Handantiseptik Alle PSA müssen sein: NB: Handschuhe müssen: NB: NICHT NICHT: Schürzen müssen sein: Ganzkörperkittel oder flüssigkeitsbeständige Overalls müssen: Augen- oder Gesichtsschutz (einschließlich Vollgesichtsvisiere) müssen: Flüssigkeitsbeständige chirurgische Gesichtsmasken (FRSM). ) FRSM muss sein. Schuhe müssen Kopfbedeckung sein. Kopfbedeckung muss sein: NB. NB. Bevor Sie sterile Ausrüstung verwenden, überprüfen Sie Folgendes: Eine Dekontamination wiederverwendbarer nicht-invasiver Pflegegeräte muss durchgeführt werden: Routinereinigung EN17126, EN13727, EN14348, EN14476, EN13697, EN14885, EN13706, EN1650, EN1276 EN13624 Abfälle aus dem Gesundheitswesen (einschließlich klinischer Abfälle) Tabelle 1: Abfallkategorien und Trennung an der Quelle Kategorie Trennung Behandlung/Entsorgung Sichere Abfallentsorgung auf Pflegebereichsebene: Behälter für scharfe Gegenstände (Informationen zu Sicherheitsvorrichtungen finden Sie in Abschnitt 1.10). Es besteht eine gesetzliche Anforderung alle Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente und Beinaheunfälle den Vorgesetzten/Arbeitgebern zu melden.